Der Anbau von Hanf ist in Österreich, unabhängig von der Sorte und des möglichen Gehalts verbotener Stoffe (z.B. THC) grundsätzlich erlaubt. Ausschlaggebend ist einzig der Zweck des Anbaus. Der Anbau von Hanf ist nur dann verboten, wenn er zum Zweck der Gewinnung eines Suchtgiftes erfolgt.
§6 Abs. 2 Suchtmittelgesetz: „Der Anbau von Pflanzen zwecks Gewinnung eines Suchtgifts ist, ausgenommen durch die in Abs. 1 Z. 2 genannten Institute und Anstalten für wissenschaftliche Zwecke, verboten.“
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Mit dem Kauf von Zierpflanzen stimmt der Käufer unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Er verpflichtet sich Hanfzierpflanzen zu keinem gesetzwidrigen Zweck zu kultivieren.
Sollte ein Kunde beabsichtigen Suchtmittel aus den von uns angebotenen Zierpflanzen herzustellen, sind wir aus rechtlichen Gründen gezwungen, den Verkauf zu verneinen.
Grundsätzlich können wir unsere Zierpflanzen nur bis zu einer Menge von 10 Stück an Einzelpersonen weitergeben, außer es handelt sich um Sammelbestellungen.
Kein Verkauf von Hanfzierpflanzen oder -samen an Kunden unter 19 Jahren.
Werden bestellte Zierpflanzen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, so verfällt die geleistete Anzahlung!
Wir wollen niemanden zu strafbaren Handlungen ermutigen oder gar anstiften!